Den neuen Fischereischein in NRW können Sie digital über das NRW Serviceportal beantragen.
Dafür benötigen Sie ein Nutzerkonto (für NRW-Bürger die BundID) mit eID-Funktion (Online-Ausweis) sowie den Zugangscode Ihrer Prüfungsstelle. Natürlich können Sie aber auch weiterhin mit persönlicher Vorsprache bei uns vor Ort den Fischereischein beantragen und auch die Fischereiabgabe bezahlen.
In Gummersbach und ganz NRW gelten seit der neuen Reform des Fischereirechts zum 01.07.2026 folgende konkrete Details:
- Format: Der Fischereischein wird auf Lebenszeit ausgestellt und ist wahlweise als Scheckkarte oder als digitales Zertifikat (auf dem Smartphone) verfügbar.
- Fischereiabgabe: Die Abgabe wird getrennt vom Schein für 1 oder 5 Kalenderjahre entrichtet und muss ebenfalls digital oder als Ausdruck vorliegen.
- Alte Scheine: Vor dem 01.07.2026 ausgestellte Jahres- oder Fünfjahres-Fischereischeine behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Ein sofortiger Umtausch ist nicht nötig, auf Wunsch aber möglich.
- Jugendliche: Der Jugendfischereischein wurde abgeschafft. Kinder und Jugendliche (10 bis einschließlich 15 Jahre) dürfen in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln und benötigen hierfür lediglich ihren Personalausweis oder Schülerausweis.
Den Antrag auf Ausstellung können Sie über die Plattform Startseite - Serviceportal Gemeinsam-Online starten.
Weitere Informationen zur digitalen Umstellung finden Sie direkt beim LAVE NRW
Gebühren:
Fischereiabgabe – 1 Jahr 22,00 EUR
Fischereiabgabe – 5 Jahre 50,00 EUR
Fischereischein – Scheckkarte 30,00 EUR