Am 13. September 2026 findet der jährlich wiederkehrende bundesweite Tag des offenen Denkmals® der Deutsche Stiftung Denkmalschutz (DSD) statt.

Im letzten Jahr konnte man in Gummersbach das Vogteihaus in der Innenstadt besichtigen und sich über seine Geschichte informieren.

Dieses Jahr lautet das Motto NetzWERKE: Denkmale & Infrastruktur – Historische Bauten, die uns bewegen und verbinden.

Was könnte daher naheliegender sein, als das Thema Wasserkraft als prägendes infrastrukturelles Element des Bergischen Landes in den Fokus zu nehmen.

Die Wasserkraft ist das prägende Element des Bergischen Landes. Sie bildete das historische Rückgrat für die Industrialisierung und ist wichtig Teil der Infrastruktur der Region.

Die zahlreichen Mühlen und Hämmer an unseren Fließgewässern, die über Jahrhunderte genutzt wurden, um Wasserräder anzutreiben, sind schließlich zum Motor für die Textil- und Papierfabriken in Gummersbach und den umliegenden Gemeinden geworden.

Aufgrund des enormen Wasserbedarfs der wachsenden Industrie und Bevölkerung im 19. und 20. Jahrhundert baute man später die Talsperren. So dient die Aggertalsperre dem Hochwasserschutz, der Niedrigwasseranreicherung und der Bereitstellung von Brauchwasser für die Energiegewinnung.

 

Besuchen Sie am bundesweiten Aktionstag der Deutschen Stiftung Denkmalschutz zwischen 11:00 und 17:00 die Alte Mühle in Dümmlinghausen, die 1814 ursprünglich als eine der ersten Öl- und Lohmühle entstanden und 1878 zur Getreidemühle umgebaut wurde.                                                                                                                                                                                                   Der Dorfgemeinschafts- und Gartenbauverein Dümmlinghausen, Hesselbach, Bernberg betreut heute als Pächterin Mühle und Mühlenteich. Sie können hier stündlich das denkmalgeschützte Mühlrad und das Mahlwerk in Aktion erleben. Die erste Vorführung ist für 12:00 geplant. Sie können hier stündlich das denkmalgeschützte Mühlrad und das Mahlwerk in Aktion erleben.

 

Aggerverband und AggerEnergie GmbH laden gemeinsam dazu ein, das Innere der Sperrmauer der Aggertalsperre zu erkunden. Bitte melden Sie sich für die Führungen um 11:00* und um 13:00* unter der Mailadresse jutta.motzko@stadt-gummersbach.de bei der Stadt Gummersbach an.

 

Mit der App zum Tag des offenen Denkmals finden Sie sämtliche Attraktionen des Tages. Auch die gummersbacher Aktionen sind dort gelistet. Über die App können Sie sich zudem ganz leicht für die Führungen anmelden. Die App zum Tag des offenen Denkmals finden Sie hier:

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*Wir bitten um Verständnis, dass die Teilnehmerzahl jeweils auf 20 Personen begrenzt bleiben muss

Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, das Denkmal sowohl in seiner materiellen Existenz als auch den in ihm enthaltenen ideellen Wert zu schützen.

Hierzu sollen alle behördlichen Anordnung, Verfügungen und Genehmigungen genauso beitragen, wie die verschiedenen Engagements aller Beteiligten in Bezug auf Beratung, Planung, Bau und Nutzung am und um das Denkmal herum.

Der Denkmalwert bezeugt, dass ein Baudenkmal, ein bestimmtes Interieur oder eine städtebauliche Silhouette für wert befunden wurde, geschützt zu werden. Kriterien für diesen Wert können geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Qualitäten sein. Diese können einzeln, in Kombination oder alle gemeinsam wirksam sein.

Unter dem Begriff der Denkmalpflege finden sich all jene Bemühungen wieder, die auf technische, handwerkliche und künstlerische Art und Weise der Bewahrung und der Unterhaltung von Kulturdenkmalen dienen. Neben der baulichen Sicherung gehören hierzu auch die Konservierung, die Restaurierung bis hin zum Umbau, die bauliche Weiterentwicklung sowie die städtebauliche Einbindung eines denkmalgeschützten Objekts.

Denkmalschutz ist eine gemeinschaftliche Aufgabe

Unser Grundgesetz schützt das persönliche Eigentum. Durch die Sozialbindung an das Eigentum hat der Gesetzgeber diesen Schutzbereich jedoch in gewisser Weise auch eingeschränkt. Mit der rechtsverbindlichen Erhaltungspflicht ist den Eigentümer*innen aufgetragen, das Denkmal oder Ensembleteil durch sachgemäße, dem Denkmalcharakter angemessene Maßnahmen zu erhalten. Die historische Substanz soll nicht dem Verfall preisgegeben werden und der Denkmalwert so weit wie irgend möglich erhalten bleiben.

Eigentum ist somit auch eine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft. Ein Beispiel hierfür ist der Steinen-Springer.

Auch der finanziellen Zumutbarkeit solcher Maßnahmen wird von Gesetzes wegen Rechnung getragen. Steuerliche Vorteile und die Möglichkeiten der Denkmalförderung schaffen den hier notwendigen Ausgleich.

Bestenfalls bedeutet der Besitz eines Denkmals somit hoffentlich weniger eine Last als mehr eine Freude und ein Ansporn, ein wertvolles Kleinod zu erhalten.

 

Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt. Im Geoinformationssystem können Sie Einsicht in die Denkmalliste erhalten. 

Hier geht es zum Geoinformationssystem der Stadt Gummersbach.

 

Hier geht es zu den Dienstleistungen des Denkmalschutzes: 

Denkmalschutz

Denkmalrechtliches Erlaubnisverfahren 

Denkmalliste 

Denkmalförderung 

Frau
Jutta Motzko

Sachbearbeiterin

FB 9 - Stadtentwicklung und Klimaschutz

9.1 - Stadtplanung

Rathausplatz 1

51643 Gummersbach